Ihre Aufwendungen
Vorteile in meiner Heilpraxis:
- Der Grundsatz der Traditionellen Chinesischen Medizin ist der Erhalt von Gesundheit! Es werden nicht nur Symptome unterdrückt, sondern der Patient ganzheitlich gesehen und ursächlich behandelt.
- Es gibt keine ewig langen Wartezeiten, sondern die Behandlung erfolgt zeitnah.
- Die Behandlung erfolgt gegenüber Versicherern und Arbeitgebern anonym, so dass dem Abschluss neuer Verträge keine „Krankenakte“ entgegensteht.
- Die möglichen Behandlungsschritte werden erklärt, die Umsetzung gemeinsam besprochen und festgelegt.
- Und das Wichtigste: Sie selbst tragen Verantwortung für die Gesundung, da Sie Ihr eigenes Geld dafür aufwenden, sich Ihre Heilpraktikerin selbst ausgewählt haben.
Ich biete Ihnen daher einige Paketpreise an:
- 3er-Karte Einzeltherapie (50 min) 255€
- 5er-Karte Einzeltherapie (50 min) 415€
- 5er-Karte Akupunktur (30 min) 220€
- 10er-Karte Akupunktur (30 min) 430€
Möchten Sie nur eine Einzelbehandlung in Anspruch nehmen, dann ist das zu folgenden Konditionen möglich:
- Erstgespräch (Anamnese, Erstellen des
individuellen Behandlungsplanes, Erstbehandlung)
bis 90 min 149€
- Einzeltherapie nach vorausgegangener Erstanamnese
(Psychotherapie, Osteopathie, TCM, Klangmassage,
Entspannungstraining)
50 min 88€
- Pulsationsmassage/Tuina-Massage/Akupunktur
30 min 47€
- Individuelle Rezeptur nach Stuhluntersuchung/
Homöopathie/ChinesischeKräuter 22€
- Hausbesuche für Patienten bis 10 km 1,25€ je Kilometer
plus 10€ Pauschale für Anreisezeit
- Entspannungskurse 8 Einheiten in Gruppen
(Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation,
Klangschalentage, Schlaftraining) 149€
Sie bezahlen bitte immer in Anschluss an die Behandlung mit EC-Karte, bei Paketpreisen im Anschluss an die erste Behandlung!
Vereinbarte Termine sind bitte einzuhalten oder frühzeitig bis 48 h vorher kostenfrei abzusagen. Da die Praxis eine reine Bestellpraxis ist, ermöglichen Sie damit anderen Patientinnen und Patienten zeitnah Termine zu erhalten.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird Ihnen der Termin gem. § 615 BGB als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.